Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind den Gerichten zur Verfügung stehende Experten, die sich nach mehrjähriger Berufspraxis einem gerichtlichen Zertifizierungsverfahren unterziehen und bei dessen erfolgreicher Absolvierung in die Gerichtssachverständigenliste eingetragen werden.


Im konkreten Gerichtsverfahren werden sie von den Entscheidungsorganen (Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern) bzw. im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft ausgewählt und stellen diesen ihre Fachkunde zur Verfügung.


Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.


Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger verpflichtet sich durch den von ihm abgelegten Eid dazu, bei der Erstellung von Privatgutachten ebenso gewissenhaft und unabhängig vorzugehen, wie er dies bei einem Gerichtsgutachten tun würde.